Endbenutzer-Lizenzvertrag - Rückgaberecht

  1. Rückgaberecht und Rückerstattung: Wir gewähren ein Rückgaberecht für digitale Produkte innerhalb von 30 Tagen ab dem ursprünglichen Kauf des Produkts. Wir empfehlen Ihnen, uns zu kontaktieren, wenn Sie Probleme beim Herunterladen unserer Produkte haben. Wenn Sie Fragen zu unserern Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinien haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
  2. Dieses Programmpaket darf pro Maschine 6 Monate kostenlos genutzt werden. Bei weiterer Nutzung wird eine entsprechende Lizenzgebühr fällig.
  3. Das Programmpaket enthält Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörige Beschreibung. Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten.
  4. Gegenstand dieses Vertrages ist jedoch ein Datenverarbeitungsprogramm, das als Anwendungsprogramm grundsätzlich brauchbar ist. Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt ausschließlich der Erwerber.
  5. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nicht erlaubt.
  6. Bei einem Export des Programmpaketes oder einzelner enthaltener Dateien, sind die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
  7. Der Erwerber kann seine Nutzungsbefugnis in dem Umfang und mit den Beschränkungen der obigen Bestimmungen insgesamt auf einen Dritten übertragen. Auf diese Bedingungen ist der Dritte ausdrücklich hinzuweisen. Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte des Übertragenden, und zwar auch an Kopien.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.